• 20. Mai 2022

Medienmitteilung vom 19. Mai 2022

Medienmitteilung vom 19. Mai 2022

Medienmitteilung vom 19. Mai 2022 150 150 ZTPF Kirchberg 2022

Weniger als 50 Tage bis zum grossen Tambourenfest in Kirchberg – OK biegt nach einigen zusätzlichen Herausforderungen inklusive gewonnenem Gerichtsverfahren endlich auf der Zielgeraden ein

Bereits im Jahr 2017 haben sich die Kirchberger Tambouren in den Kopf gesetzt, das Zentralschweizerische Tambourenund Pfeiferfest (ZTPF) durchzuführen und damit ihre musikalische Leidenschaft in der Region sichtbarer zu machen. Ein erster Anlauf für die Durchführung des ZTPF wurde im Jahr 2020 unternommen. Aufgrund der Pandemie musste der Anlass ins 2022 verschoben werden. Mittlerweile laufen – nachdem das OK insbesondere bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen musste, um in Sachen Zivilschutz Recht zu bekommen – die letzten Festvorbereitungen auf Hochtouren.

Hartnäckiges Fest-OK beweist langen Schnauf, indem es sich betreffend den Einsatz des Zivilschutzes durch alle Instanzen bis vors Bundesverwaltungsgericht gegen den Kanton Bern zur Wehr setzt – mit Erfolg!

Die Veranstalter von kulturellen Grossanlässen stehen sich heute mit immer grösseren Herausforderungen konfrontiert: die behördlichen Auflagen nehmen stetig zu, was sich im Kanton Bern etwa an den Vorgaben bezüglich Mehrweggeschirr zeigt. Weiter bestehen – gerade auch im Zuge pandemiebedingter Nachwehen – erheblich erhöhte finanzielle Risiken. Und im Falle des Tambourenfestes Kirchberg 2022 kommt schliesslich hinzu, dass die zuständige kantonale Behörde 2022 – anders noch als bei der ursprünglichen Festvariante 2020 – plötzlich nicht mehr gewillt war, die beim Zivilschutz beantragte Unterstützung durch Zivilschutzangehörige vollumfänglich zu bewilligen. Strittig war die Überwachung resp. der Betrieb von Unterkünften für die Wettspielteilnehmenden. Es brauchte einen Gang bis vors Bundesverwaltungsgericht, bis letztlich feststand, dass die kantonale Bewilligungsbehörde durch eine Ermessensunterschreitung einen qualifizierten Ermessensfehler und damit eine Rechtsverletzung begangen hatte. In der Folge wurde das Gesuch vollumfänglich bewilligt und muss dem Veranstalter nun eine Parteientschädigung von CHF 6’000.00 entrichtet werden (vgl. Urteil A-5414/2021 des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2022, inzwischen publiziert; für eine Einordnung dient folgender Hinweis: vor dem BVGer beträgt die Gutheissungsquote derzeitig lediglich ca. 9.7%).

Definitiver Schlussspurt und eine letzte grosse Herausforderung, die im Hinblick auf das Fest übrig bleibt

Das OK sieht sich durch den gutheissenden Richterspruch aus St. Gallen klarerweise darin bestärkt, Kirchberg und der Region nach Jahren intensiver, aufwändiger Vorbereitungen mit zweijähriger Verspätung doch noch ein unvergesslich schönes Fest bescheren zu dürfen. Die letzten Detailplanungen sind voll im Gange und in allen Ressorts wird unter Hochdruck weitergearbeitet. «Uns bleibt jetzt noch eine letzte grosse Herausforderung übrig: genügend Helferinnen und Helfer für unser Fest zu finden. Eines ist klar: Ohne Helfer kein Fest! Wir sind auf die tatkräftige Mithilfe von Helfervereinen aus der Region wie auch interessierter Einzelpersonen angewiesen. Gesucht werden vor allem noch Leute in den Bereichen Gastro, Wettspiel sowie für allgemeine Arbeiten. Ein attraktives Angebot haben wir: Wir bieten unseren Helfenden nicht nur die aktive Mitgestaltung eines unvergesslichen, einmaligen Anlasses in der Region an, sondern verfügen auch über eine sehr gute Verpflegung, eine faire Helferentschädigung sowie weitere Goodies», meint Stefan Jost, Präsident der Kirchberger Tambouren sowie OK-Co-Präsident des ZTPF 2022. Der Veranstalter ist guten Mutes, dass dem Grossanlass vom 7. – 10. Juli 2022 mit einem beherzten Schlussspurt keine weiteren Steine mehr im Wege liegen sollten. «Krönendes
Kaiserwetter während dem gesamten Festwochenende ist jedenfalls vorbestellt», meint Jost dazu nur schmunzelnd.

Hinweise

Für das erwähnte Urteil A-5414 des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2022 wird auf den am 27. April 2022 publizierten Bericht der Berner Zeitung (BZ) verwiesen: Bundesverwaltungsgericht entscheidet – Zivilschutz darf Unterkünfte am Tambourenfest überwachen | Berner Zeitung

Weitere Informationen über den aktuellen Stand der Festvorbereitungen sowie zur Helferrekrutierung finden sich unter www.ztpf2022.tambouren-kirchberg.ch. Der für die Kommunikation zuständige OK-Co-Präsident Stefan Jost (079 731 44 13)
steht Ihnen ausserdem für weitere Auskünfte und allfällige Interviews gerne zur Verfügung.


Die Medienmitteilung kann hier als PDF heruntergeladen werden.